Krankenkasse stellt die Zahlung ein!


Die BKK Mobil stellte den Krankengeldbezug unseres Mandanten mit der Begründung ein, dass er die Arbeitsbescheinigung nicht an die Krankenkasse weitergeleitet habe. Dies traf aber tatsächlich nicht zu. Nach unserem Widerspruch –unter Androhung eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht- hat die Krankenkasse innerhalb von drei Tagen unserem Widerspruch stattgegeben und das offene Krankengeld umgehend ausbezahlt

Benötigen Sie auch Hilfe bei einem Streit mit Ihrer Krankenkasse, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an bornemann@rhs-recht.de oder rufen uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 26 an.

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