Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in mehreren Urteilen (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) in einer Grundsatzfrage entschieden, dass Verbraucherdarlehensverträge (bspw. Autokredite, Kredite zur Finanzierung von Einrichtungsgegenständen oder Elektronikartikel) bestimmte Angaben enthalten müssen, damit sie wirksam sind. Fehlen diese Angaben oder enthält der Vertrag Klauseln, die nicht transparent und verständlich formuliert sind, kann der Vertrag – auch nach langer Zeit – noch widerrufen werden. Die Darlehensnehmerin/der Darlehensnehmer muss dann die Restschulden nicht mehr tilgen und es besteht ein Anspruch auf Rückzahlung einer ggf. geleisteten Anzahlung und aller bereits gezahlten monatlichen Darlehensraten. Damit dürften in Deutschland mehrere Millionen Verträge betroffen sein, die seit 2010 abgeschlossen wurden.
Wir bieten Ihnen in einer kostenfreien Ersteinschätzung an, ob auch Ihr Verbraucherdarlehensvertrag von dem Grundsatzurteil des EuGH betroffen ist. Wir überprüfen, ob Sie Ihren Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Darlehensgeber durchzusetzen. Melden Sie sich gerne bei uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.