Gute Nachrichten für betroffene Käufer von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern mit den Diesel-Motoren der Baureihe EA189 (1,2 TDI; 2,0 TDI). Das Landgericht Krefeld (Aktenzeichen 2 O 83/16) gab erstmals zwei Verbrauchern Recht. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass die Fahrzeuge mangelhaft sind. Die Händler wurden verpflichtet die Fahrzeuge wieder zurückzunehmen und den Verbrauchern ihr Geld zurückzuerstatten.
Sind Sie betroffen und fahren einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit entsprechendem Motor? Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten oder streben einen Verjährungsverzicht beim Händler an.