Die Mandantin schloss 2004 einen fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag bei der Skandia Lebensversicherung AG ab. Die Widerspruchsbelehrung war inhaltlich fehlerhaft.
Im Oktober 2015 erklärte die Mandantin den Widerspruch. Der Versicherer war daraufhin bereit die über die gesamte Laufzeit gezahlten Beiträge, abzüglich der Risikokosten, herauszugeben. Hinsichtlich der gezogenen Nutzungen berief sich die Skandia Lebensversicherung AG auf eine Entscheidung des KG Berlin und verweigerte die Herausgabe.
Das Amtsgericht Reinbek ist nun in seiner Entscheidung vom 20.06.2017 (Az.: 15 C 824/16) unserer Auffassung gefolgt und hat der Mandantin die gesamten Nutzungen in Höhe von 4.446,34 EUR vollständig zugesprochen.
Das Urteil des Amtsgericht Reinbek finden Sie hier AG Reinbek, Urteil vom 20.06.2017, 15 C 824-16.
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Haben auch Sie eine Lebensversicherungsvertrag, der zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde? Lassen Sie diesen von uns auf die Möglichkeit zum Widerspruch überprüfen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.