Unser Mandant hatte im Jahre 2008 mehrere Darlehensverträge für die Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen. Als er diese verkauft hatte, ließ die Bank den Mandanten nur gegen Zahlung von 100.480,72 EUR aus dem Vertrag.
Nachdem die Prüfung der Widerrufsbelehrungen ergeben hatte, dass diese fehlerhaft waren, widerrief der Mandant die Darlehensverträge und forderte die Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Da außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, haben wir für unseren Mandanten auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung geklagt.
Mit Urteil vom 13.11.2015 hat das LG Frankfurt (Az: 2-21 O 154-15) sodann die Commerzbank verurteilt, an den Mandanten den vollen Betrag in Höhe von 100.480,72 EUR zu zahlen.
Am 09.12.2015 berichtete Plus Minus über diesen Fall. Hier können Sie den Beitrag sehen.