Die Mandantin von Rechtsanwalt Werner hatte im Jahre 2004 über einen Versicherungsmakler eine Skandia Fondspolice Aubauplan Tarif FLNFf abgeschlossen. Wesentliches Verkaufsargument für den Versicherungsmakler waren damals Änderungen in der Besteuerung von Lebensversicherungen ab dem Jahr 2015.
Aufgrund der enttäuschenden Fondsentwicklung kündigte die Mandantin den Vertrag ohne vorherige Beratung und bekam einen Rückkaufswert von 30.714,03 EUR ausgezahlt. Nach kostenloser Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Werner, wurde dieser mit der Vertretung beauftragt und erklärte für die Mandantschaft den Widerspruch. Die Versicherung zahlte daraufhin einen Nachschlag von 4.226,24 EUR.
Sind Sie auch von der Entwicklung Ihrer Skandia Lebensversicherung, die Sie zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, enttäuscht? Gerne können Sie dann Rechtsanwalt Werner unter der Telefonnummer: 040/807912022 für eine kostenlose Ersteinschätzung anrufen. Wir verfügen sowohl über positive gerichtliche als auch positive außergerichtliche Erfahrungen. Bestenfalls halten Sie bei diesem Telefonat bereits Ihre Versicherungspolice (Versicherungsschein) und das Anschreiben bereit.
Insbesondere sollten Sie sich melden, wenn folgende Belehrung in Ihren Unterlagen enthalten ist:
„Der Vertrag gilt auf Grundlage der beigefügten Unterlagen – Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen – als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Unterlagen uns gegenüber schriftlich widersprechen. Um die Frist zu wahren, genügt es den Widerspruch innerhalb der Frist an uns abzusenden.“
Achtung: Ohne vorherige Beratung durch einen sachkundigen Rechtsanwalt sollten Sie auf keinen Fall Ihren Vertrag beenden. U.u. können Sie wichtige Versicherungen, wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erneut abschließen, oder Sie müssen erhaltene Vorteile zurückzahlen. Auch erschwert eine vorherige Kündigung die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.
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