Bankrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Streitfällen mit Banken und Finanzdienstleistern, insbesondere bei folgenden Finanzgeschäften:

  • Kontoführung, Zahlungsverkehr und Kreditkarten
  • Spareinlagen (Tages- und Festgelder, Sparbücher, Bausparverträge)
  •  Wertpapiergeschäfte (Aktien, Aktien- und Rentenfonds, Immobilienfonds, Zertifikate)
  • Grauer Kapitalmarkt (Unternehmensbeteiligungen, geschlossene Fonds, Erwebermodelle, Termingeschäfte)
  • Kredite und Baufinanzierungen
  • Widerruf von Darlehensverträgen

Wir prüfen Ihre Ansprüche aus falscher Beratung und unzureichender Aufklärung. Wir fordern unzulässig erhobene Bankenentgelte zurück und regeln Schadensfälle durch Kartenmissbrauch, Betrug oder Kontenmanipulation. Wir helfen unseren Mandanten, Ihre Rechte als Kreditnehmer wahrzunehmen und Kreditsicherheiten vor der Verwertung zu schützen.

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