Darlehensnehmer eines Bauspardarlehens haben gute Chancen, sich die bei Auszahlung angefallene Darlehensgebühr von der Bank zurückholen zu können. Bereits hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren im Rahmen von einfachen Verbraucherdarlehen traf der BGH seinerzeit eine ähnlich verbraucherfreundliche Entscheidung und übertrug diese Grundsätze nun im Wesentlichen auch auf Bauspardarlehen (Az. XI ZR 552/15). Ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung durchsetzen können, hängt dabei maßgeblich von der Verjährung ab.
Gerne prüfen wir für Sie die Voraussetzungen und helfen Ihnen bei der rechtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der Bank. Des Weiteren weisen wir Sie auf etwaige Risiken bei der Durchsetzung hin. Der Umgang mit Banken ist uns aus vielen erfolgreich gestalteten Fällen im Rahmen des Kreditwiderrufs geläufig. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail.