Viele Pensionskassen reagieren auf das schlechte Zinsniveau und haben bereits begonnen die Garantiezinsen zu senken. Für die betroffenen Versicherten stellt sich nun die Frage, weiter einzahlen oder ruhen lassen? Was sich lohnt hängt dabei nicht ausschließlich von der Rendite des Vertrages ab. Hinter jedem Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge steht nämlich eine arbeitsrechtliche Vereinbarung (Grundverpflichtung) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das BAG hat bereits 2012 entschieden, dass der Arbeitgeber bei Reduzierung der Leistung durch den Versicherer, die geschuldete Versorgung aus seinem eigenen Vermögen ergänzen muss (BAG Urteil vom 19.06.2012 – Az. 3 AZR 408/10). Für Sie heißt das unter Umständen, dass der Arbeitgeber zahlt, wenn der Versicherer seine Zusagen nicht einhält.
Lassen Sie Ihren Vertrag von uns prüfen, bevor Sie ihn beitragsfrei stellen!