OLG Karlsruhe fordert eine eindeutige Belehrung!

Eine Belehrung, die sowohl den Widerspruch als auch den Rücktritt zur Wahl stellt, genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nicht. Der Versicherer muss vielmehr klarstellen, welches Recht dem Versicherungsnehmer zusteht. Im dem zu entscheidenden Fall  (Aktenzeichen 12 U 101/16) urteilten die Richter über folgenden Belehrungstext:  „Sie können innerhalb einer Frist…

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Renten- und Lebensversicherungen: Widerspruch statt Kündigung!

Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen! Auch auf den ersten Blick angemessen verzinste Renten- und Lebensversicherungen enthalten viele versteckte Kosten. Oft werden die Zinsvorteile unter anderem durch hohe Verwaltungskosten aufgezehrt. In den wenigsten Fällen lohnt sich für Sie jedoch eine Kündigung der Versicherung. Bei einer Kündigung verbleibt gut die…

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