Fahrzeugkauf: weitere Hürde fällt zugunsten des Käufers!
Der Bundesgerichtshof entschied mit seinem Urteil vom 12.10.2016 (Az.: VIII ZR 103/15) über die Frage, wer die Beweislast für einen Mangel trägt, der in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auftritt. Zeigt sich in den ersten sechs Monaten ein Mangel, so wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der…