ING DiBa erstattet in einem Gerichtsverfahren vor dem OLG Frankfurt unseren Mandanten 20.000,00 EUR
Das OLG Frankfurt hat die von unserer Kanzlei vertretene Rechtsauffassung, dass die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung der ING DiBa aus dem Jahr 2010 inhaltlich fehlerhaft ist, vollumfassend bestätigt. Die streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung finden Sie hier (Widerrufsbelehrung ING DiBa Darlehen 2010). Es ging um einen im Fernabsatz abgeschlossenen Immobilienkreditvertrag mit der Formulierung hinsichtlich des…