BGH kippt Widerrufsklauseln von Sparkassen, Volksbanken, Sparda Banken und der R+V in Darlehensverträgen ab 2010
Der BGH hat heute die Urteilsgründe aus seinem Grundsatzurteil (Urteil vom 22. November 2016 – XI ZR 434/15) veröffentlicht. Danach informieren Banken und Kreditinstitute den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht, wenn in der Widerrufsinformation angegeben ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist erst zu laufen anfängt, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde (die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht…