Die Kreditkartenkonten des Mandanten wurden auf einer spanischen Urlaubsinsel zu Unrecht mit großen vierstelligen Beträgen belastet. Außergerichtlich verweigerten die Kreditinstitute die Rückzahlung des gesamten Betrages.
In verschiedenen Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg und dem Amtsgericht Frankfurt a.M. erkannten die Kreditinstitute die Klageforderung letztlich an und zahlten dem Mandanten die vierstellige Beträge zurück.