Unser Mandant stellte im Jahre 2004 einen Antrag auf eine Skandia Fondspolice bei der Skandia Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
Versicherungsbeginn war der 01.12.2004. Anfänglicher monatlicher Zahlbeitrag waren 50,00 EUR.
Die Versicherung wurde insbesondere mit guten Renditeaussichten und Steuervorteilen verkauft. Die sehr hohen Abschluss- und Verwaltungskosten wurden verschwiegen.
Der Lebensversicherung nahm in den folgenden Jahren nicht die versprochene Wertentwicklung. Unser Mandant wollte sich daher von der Geldanlage trennen. Über unsere Internetseite wurde dieser auf die Möglichkeit aufmerksam, durch einen Widerspruch den Auszahlungsbetrag der Versicherung zu maximieren und ein deutlich höheren Betrag zu erhalten. Statt zu kündigen, beauftragte unser Mandant uns zunächst mit der kostenlosen Ersteinschätzung und danach mit der Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Zunächst verweigerte die Skandia mit Hinweis auf die Änderung des Bezugsrechtes und willentliche Änderungen unseres Mandanten unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 12.Dezember 2001 – IV ZR 124/00 – r+s 2002, 168, juris Tz. 9, die Rückabwicklung:
Durch unsere rechtliche Argumention konnte die Skandia zur Rückabwicklung des Vertrages bewegt werden:
Statt eines Betrages von circa 13.719,15 EUR (letzter bekannter Rückkaufswert) erstattete dei Skandia einen Betrag von 17.809,78 EUR Diese entspricht einem Plus von 4.090,63 EUR .
Unter anderem wurden sämtliche Abschlusskosten und Verwaltungs-/Managementkosten erstattet:
Weitere Beispiele für durch uns erreichte erfolgreiche Rückabwicklungen finden Sie hier.
Möchten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten, ob Sie einen Anspruch auf einen höheren Auszahlungsbetrag haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an werner@rhs-recht.de oder rufen uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 22 an.