Der Bundesgerichtshof entschied mit seinem Urteil vom 12.10.2016 (Az.: VIII ZR 103/15) über die Frage, wer die Beweislast für einen Mangel trägt, der in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auftritt. Zeigt sich in den ersten sechs Monaten ein Mangel, so wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.Sollten Sie in den letzten sechs Monaten ein Fahrzeug erworben haben, so lohnt es sich zu überprüfen, ob dieses mangelfrei ist. Sollte ein Mangel vorliegen können Sie diesen anzeigen und von der Werkstatt kostenfrei beseitigen lassen.
Weigert sich Ihre Werkstatt, so helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch sämtliche andere Bereiche rund ums KFZ/Motorrad werden von uns bearbeitet. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein E-Mail!
Hinweis: Auch im Falle eines Verkehrsunfalls helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und ggf. seiner Versicherung geltend zu machen. Ihre Anwaltskosten werden bei einem vollen Verschulden des Unfallgegners von diesem getragen.