Unsere Mandantschaft schloss im Jahre 2000 bei der Aachener und Münchener Lebensversicherungs AG eine DEUTSCHE FONDSPOLICE (Fondsgebundene Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung planmäßiger Erhöhung nach dem Dynamik-Plan) mit unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung des folgenden Fonds: Fonds: BfG Optimix „Wachstum“, Anlageschwerpunkt: Gemanagte Fonds, Kaptitalgesellschaft: BfG Luxinvest Management S.A., Depotbank: BfG Bank Luxembourg S.A., ab.
Die Versicherung wurde insbesondere mit guten Renditeaussichten und Steuervorteilen verkauft. Die exorbitanten Abschluss und Verwaltungskosten wurden verschwiegen.
Der Lebensversicherung nahm in den folgenden Jahren nicht die versprochene Wertentwicklung. Unsere Mandantschaft wollte sich daher von der Geldanlage trennen. Über seinen Versicherungsmakler wurde unsere Mandantschaft auf die Möglichkeit aufmerksam, durch einen Widerspruch den Auszahlungsbetrag der Versicherung zu maximieren und ein deutlich höheren Betrag zu erhalten. Statt zu kündigen, widersprach der der Mandant nach einer kostenlosen Ersteinschätzung durch uns dem Vertrag.
Aufgrund eines Fehlers bei Vertragsschluss konnte der Vertrag durch uns rückabgewickelt werden, so dass die Versicherung statt eines Betrages von 8.115,28 EUR (letzter bekannter Rückkaufswert) einen Betrag von 10.760,96 EUR bezahlen musste. Diese entspricht einem Plus von 2.645,68 EUR. Der Mandant erhhielt also rund 33 % mehr als bei einer Kündigung:
Beispiele für durch uns erreichte erfolgreiche Rückabwicklungen finden Sie hier.
Möchten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten, ob Sie einen Anspruch auf einen höheren Auszahlungsbetrag haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an werner@rhs-recht.de oder rufen uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 22 an.