Der BGH hat mit zwei Grundsatzurteilen vom 04.07.2017 (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) entschieden, dass die von den beklagten Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen auch bei Unternehmenskrediten unwirksam sind. Da das Bearbeitungsentgelt meist zwischen 0,5 und 3 Prozent der Darlehenssumme beträgt, kommen erhebliche Summen zustande. Diese können nunmehr zurückgefordert werden. Zusätzlich wird das Bearbeitungsentgelt mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz verzinst. Gerne teilen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich mit, ob auch Sie einen Rückforderungsanspruch haben. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-mail.
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