Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass ca. 90% der in Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Hierdurch haben Verbraucher die Möglichkeit, entweder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen von den Banken zurückzuverlangen oder bei laufenden Darlehen günstigere Zinskonditionen zu vereinbaren.
Wir überprüfen, ob Sie Ihren Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen.
Die Kanzlei RHS Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist seit Anfang 2013 in diesem Bereich schwerpunktmäßig und bundesweit tätig. Wir haben bereits tausende Widerrufsbelehrungen auf deren Fehlerhaftigkeit überprüft und werden von der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. empfohlen bzw. werden auf der Liste von Finanztest (Stiftung Warentest) als in diesem Bereich erfolgreiche Anwälte genannt.
In vielen Fällen konnten wir außergerichtlich eine günstige Umschuldung zu aktuellen Darlehenskonditionen erreichen bzw. die jeweilige Bank dazu bewegen, geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten. Unsere Mandanten haben dadurch jeweils mehrere 10.000,00 Euro gespart. Hierüber wurde u.a. auch in folgenden Medien berichtet:
- Unsere Mandanten zahlen für Ihren Hauskredit durch Widerruf 50.000 EUR weniger („Bild der Frau“: „Die Riesenchance, viel Geld zu sparen“, 02.10.2014).
- Das Landgericht Frankfurt verurteilt die Dresdner Bank auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung von 100.000 EUR an unseren Mandanten (ARD „Plus Minus“:„Bankenlobby – Wie die Regierung Verbraucher im Stich lässt“, 09.12.2015).
- „Die Welt“ („Der Bankenalbtraum“, 03.08.2014), das „Hamburger Abendblatt“ („Widerruf wird schwieriger“, 27.10.2015″) sowie der „Weserkurier“ („Nische geschlossen“, 02.11.2015)
- „Erbitterter Streit zwischen Hamburger Banken und Kunden“ („Hamburger Abendblatt“, 20.08.2015)
Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung muss der Widerruf für ältere Immobiliendarlehensverträge, die vom 02.11.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, bis zum 21.06.2016 (Eingang des Widerrufs bei der Bank) erklärt werden.