Das OLG Braunschweig entschied für den Mandanten unserer Bürogemeinschaft, dass die Rücktrittsbelehrung seines Rentenversicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß erfolgte. Die im Versicherungsschein enthaltene Belehrung war in nicht ausreichender Weise drucktechnisch hervorgehoben und konnte deshalb die Rücktrittsfrist nicht in Lauf setzen. Für den Mandanten bedeutete dies Nachschlag von weiteren ca. 3700,00€. Dazu kamen zusätzlich die Rückgewähr seiner Prämien, inklusive der Abschluss- und Verwaltungskosten.
Haben Sie auch eine Renten- oder Kapitallebensversicherungvertrag abgeschlossen und sind mit der Wertentwicklung unzufrieden oder haben andere Zweifel an Ihrer Geldanlage – gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ob auch Sie aus dem Vertrag aussteigen können und ob sich dieser Ausstieg in Ihrem Fall für Sie lohnt.
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