Voller Erfolg vor Gericht im Versicherungswiderspruch gegen die Skandia!
Die Mandantin schloss 2004 einen fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag bei der Skandia Lebensversicherung AG ab. Die Widerspruchsbelehrung war inhaltlich fehlerhaft. Im Oktober 2015 erklärte die Mandantin den Widerspruch. Der Versicherer war daraufhin bereit die über die gesamte Laufzeit gezahlten Beiträge, abzüglich der Risikokosten, herauszugeben. Hinsichtlich der gezogenen Nutzungen berief sich die Skandia…