Rund 40% mehr durch Widerspruch einer Lebensversicherung bei der Proxalto Lebensversicherung AG (vormals Generali Llyod Lebensversicherungs AG Selekta IndividualVorsorge)aus dem Jahre 1999

Unsere Mandantschaft schloss im Jahre 1999 bei der Generali Llyod Lebensversicherungs AG eine fondsgebunde Lebensversicherung (SELEKTA Individualvorsorge) ab. Versicherungsbeginn war der 01.12.1999. Als anfänglicher monatlicher Zahlbeitrag wurden 55,20 DM vereinbart.

Die Versicherung wurde insbesondere mit guten Renditeaussichten und Steuervorteilen verkauft. Die exorbitanten Abschluss- und Verwaltungskosten wurden verschwiegen.

Die Lebensversicherung nahm in den folgenden Jahren eine katastrophale Entwicklung.

Zur weiteren Verunsicherung wurde die Versicherung auf die Viridium Gruppe übetragen und im Rahmen des Eigentümerwechsels kam es zu einer Umbenennung der Generali Lebenseversicherung AG in die „Proxalto Lebensversicherung AG“. An der katastrophalen Entwicklung der Lebensversicherung änderte sich indes nichts:

Insgesamt wurden Beiträge von 12.836,84 EUR gezahlt, der Rückkaufswert betrug 12.943,40 EUR. Nach 21 Jahren ergab sich damit ein Wertzuwachs von unglaublichen 106,56 EUR.

Sehr geringer Wert der Versicherung bei Kündigung
Sehr geringer Auszahlungsbetrag bei Kündigung der Proxalto (ehemals Generali)

Aufgrund eines Fehlers bei Vertragsschluss konnte der Vertrag durch uns kurzfristig rückabgewickelt werden, so dass die Versicherung statt eines Betrages von circa 12.943 EUR (Rückkaufswert 01.06.2020) einen Betrag von 17.890,57 EUR bezahlen musste. Diese entspricht einem Plus von rund 40%:

Abrechnung nach erfolgreichem Widerruf durch RHS Rechtsanwälte
Auszahlungsbetrag nach Rückabwicklung der Proxalto Lebensversicherung

Weitere Beispiele für durch uns erreichte erfolgreiche Rückabwicklungen finden Sie hier. 

Auch wenn Sie ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben, können Sie einen Nachschlag verlangen.

Möchten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten, ob Sie einen Anspruch auf einen höheren Auszahlungsbetrag haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an werner@rhs-recht.de oder rufen Sie uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 22 an. Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten einer erfolgsabhängigen Vergütung.

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