Nach erfolgtem Widerruf des Kreditvertrages wird auch der damit verbundene Kaufvertrag des PKW rückabgewickelt. Sie geben das Fahrzeug zurück und die Bank muss Ihnen die geleisteten Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.
Wenn Sie den Vertrag ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, lohnt sich der Ausstieg über den Widerruf des Darlehensvertrages ganz besonders. Nach vielfach vertretener Rechtsauffassung müssen Sie dann kein Wertersatz für die Nutzung des PKW bezahlen. Dies bedeutet, dass Sie alle Zahlungen, die Sie an die Bank geleistet haben, vollständig zurückerhalten und damit den erworbenen PKW für den Zeitraum der Inbesitznahme kostenfrei (bis auf die auf Sie anfallenden Unterhaltskosten, bspw. KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer, Spritkosten, Reparaturen etc.) nutzen konnten.
Betroffen können unter anderem Darlehensverträge folgender Kreditinstitute oder Autobanken sein:
– VW Bank
– Seat Bank
– Skoda-Bank
– Audi-Bank
– Mercedes-Benz Bank
– Alfa Romeo Bank
– Fiat Bank
– Ford Bank
– Honda Bank
– Jaguar Bank
– Lancia Bank
– Nissan Bank
– Opel Bank GmbH
– Renault Bank
– Commerz Finanz GmbH
– Santander Consumer Bank AG
– Auto Europa Bank
– Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH
– BDK Bank Deutsches Kraft¬fahr¬zeuggewerbe GmbH
– BMW Bank GmbH
– BW Bank Baden-Württem¬bergische Bank
– Porsche Financial Service GmbH & Co KG
Lassen Sie von uns – für Sie kostenfrei – überprüfen, ob Sie auch zu den Kunden gehören, die ein Ausstiegsrecht aus der Autofinanzierung bzw. dem PKW-Kauf für sich in Anspruch nehmen können. Sie erreichen uns unter diesen Kontaktdaten (klicken Sie hier).