Unsere Mandantschaft schloss im Jahre 1999 bei der Generali Llyod Lebensversicherungs AG eine fondsgebunde Lebensversicherung (SELEKTA Individualvorsorge) ab. Versicherungsbeginn war der 01.12.1999. Als anfänglicher monatlicher Zahlbeitrag wurden 240,00 DM vereinbart.
Die Versicherung wurde insbesondere mit guten Renditeaussichten und Steuervorteilen verkauft. Die exorbitanten Abschluss- und Verwaltungskosten wurden verschwiegen.
Die Lebensversicherung nahm in den folgenden Jahren nicht die versprochene Wertentwicklung. Unsere Mandantschaft wollte sich daher von der Geldanlage trennen. Über die Verbraucherzentrale NRW beauftragte unsere Mandantschaft uns damit, eine schriftliche Ersteinschätzung zu erstellen. Nach erfolgter schriftlicher Einschätzung und Wahrnehmung einer kostenlosen telefonischen Erläuterung dieser Einschätzung, beauftragte unsere Mandantschaft uns mit der Rückabwicklung der Lebensversicherung. Da unsere Mandantschaft über keine Rechtsschutzversicherung verfügte, nahm diese zur Risikominderung unser Angebot einer Vergütungsvereinbarung wahr.
Aufgrund eines Fehlers bei Vertragsschluss konnte der Vertrag durch uns rückabgewickelt werden, so dass die Versicherung statt eines Betrages von circa 58.943,60 EUR (letzter bekannter Rückkaufswert) einen Betrag von 74.639,24 EUR bezahlen musste. Diese entspricht einem Plus von 15.695,64 EUR.
Durch unseren Einsatz konnte erreicht werden, dass die Generali sämtliche Kosten erstattet hat, so dass unsere Mandantschaft einen Mehrbetrag von 15.695,64 EUR gegenüber einer Kündigung ausbezahlt bekommen hat.
Weitere Beispiele für durch uns erreichte erfolgreiche Rückabwicklungen finden Sie hier.
Unter anderem wurden die Abschlusskosten erstattetet. Diese betragen je nach Versicherung 2- 4% der im Rahmen des Vertrages zu leistenden Zahlungen. Diese ändern sich also auch nicht, wenn Sie den Vertrag ruhend gestellt haben oder frühzeitig gekündigt haben. Möchten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten, ob Sie einen Anspruch auf einen höheren Auszahlungsbetrag haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an werner@rhs-recht.de oder rufen uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 22 an.
Eine umfangreiche schriftliche Ersteinschätzung durch uns, können Sie hier über die Verbraucherzentrale NRW beauftragen.