Unser Mandantschaft stellte im Jahre 1998 einen Antrag auf eine Investment Police der tecis Holding AG auf eine fondsgebundene Lebensversicherung nach dem Tarif FLAFRf bei der Skandia Lebensversicherung.Versicherungsbeginn war der 01.03.1998. Als monatlicher Zahlbeitrag wurden 200,00 DM sowie eine jährliche Erhöhung um 6 % vereinbart.
Die Beträge wurden nach Angaben der Gesellschaft wie folgt investiert: European Growth Fund, European Smaller Companies, Japan Smaller Companies, China Fund, Eastern European Fund, India Fund, Latin America Fund, Deutschland Dynamik , Templeteon Growth Fund, Inc. TP smaller Companies Fund.
Die Versicherung wurde insbesondere mit guten Renditeaussichten und Steuervorteilen verkauft. Die exorbitanten Abschluss und Verwaltungskosten wurden verschwiegen.
Der Lebensversicherung nahm in den folgenden Jahren nicht die versprochene Entwicklung. Unsere Mandantschaft wollte sich daher und aufgrund eines geplanten Immobilienerwerbs von der schlechten Geldanlage trennen. Aufgrund der Empfehlung der Verbraucherzentrale erklärte Sie statt der Kündigung den Widerspruch des Vertrages. Dieses lehnte die Bank zu Unrecht mit folgendem Hinweis ab: „Sie haben mit Datum vom 05.01.1998 eine fondsgebundene Lebensversicherung nach dem Tarif FlA beantragt. Vor Unterzeichnung des Antrags wurde Ihnen die maßgeblichen Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen ausgehändigt. … Auf dem Antragsformular wurden Sie bei Antragsstellung auch ordnungsgemäß übers das bestehende Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG a.F. belehrt „
Auf Empfehlung der Verbraucherzentrale wandte sich unsere spätere Mandantin an uns und nahm unser Angebot für eine kostenlose Ersteinschätzung wahr.
Aufgrund eines Fehlers bei Vertragsschluss konnte der Vertrag durch uns rückabgewickelt werden, so dass die Versicherung statt eines Betrages von 34.645,58 EUR einen Betrag von 43.631,14 EUR bezahlen musste. Diese entspricht einem Plus von 8.985,56 EUR.
Diesen Betrag investierte unsere Mandantin in die neu erworbene Immobilie.
Die Rechtsschutzversicherung unser Mandantschaft übernahm, bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung, sämtliche Kosten.
Möchten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten, ob Sie einen Anspruch auf einen höheren Auszahlungsbetrag haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an werner@rhs-recht.de oder rufen uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 22 an.