Unser Mandant stellte im Jahre 2004 einen Antrag auf eine Fondspolice tecis business ; Tarif: FKDFf, bei der Skandia Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
Vermittelt wurde die Lebensversicherung durch die tecis Finanzdienstleistungen AG, Laher-Feld-Str. 24, 30659 Hannover.
Es wurde vereinbart, dass die Versicherung die Beiträge in den LU0048578792 Fidelity European Growth A-Dis-EUR und den LU0114760746 Tempelton Growth (Euro) A (acc) EUR investiert.
Versicherungsbeginn war der 01.12.2004. Anfänglicher monatlicher Zahlbeitrag waren 50,00 EUR. Es wurde zudem eine Dynamik von 5 Prozent vereinbart.
Die Versicherung wurde insbesondere mit guten Renditeaussichten und Steuervorteilen verkauft. Die sehr hohen Abschluss- und Verwaltungskosten wurden verschwiegen.
Der Lebensversicherung nahm in den folgenden Jahren nicht die versprochene Wertentwicklung. Unser Mandant wollte sich daher von der Geldanlage trennen. Über unsere Internetseite wurde dieser auf die Möglichkeit aufmerksam, durch einen Widerspruch den Auszahlungsbetrag der Versicherung zu maximieren und ein deutlich höheren Betrag zu erhalten. Statt zu kündigen, beauftragte unser Mandant uns zunächst mit der kostenlosen Ersteinschätzung und danach mit der Rückabwicklung der Lebensversicherung.
Aufgrund eines Fehlers bei Vertragsschluss konnte der Vertrag letztendlich durch uns rückabgewickelt werden, so dass die Versicherung statt eines Betrages von circa 13.859,83 EUR (letzter bekannter Rückkaufswert) einen Betrag von 17.020,39 EUR an unseren Mandanten bezahlen musste. Dieses entspricht einem Plus von circa 3.160,56 EUR.
Unter anderem wurden sämtliche Abschlusskosten und Verwaltungs-/Managementkosten erstattet:
Diese betragen je nach Versicherung 2- 4% der im Rahmen des Vertrages zu leistenden Zahlungen. Diese ändern sich also auch nicht, wenn Sie den Vertrag ruhend gestellt haben oder frühzeitig gekündigt haben. Zudem muss der Versicherer noch die von diesem mit Ihrem Geld erwirtschafteten Nutzungen herausgeben.
Weitere Beispiele für durch uns erreichte erfolgreiche Rückabwicklungen finden Sie hier.
Möchten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten, ob Sie einen Anspruch auf einen höheren Auszahlungsbetrag haben, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an werner@rhs-recht.de oder rufen uns unverbindlich unter der Telefonnummer 040 / 80 79 120 22 an.